Klassen 5 und 6
Alle Schülerinnen und Schüler der Bläserklassen erhalten ein Leihinstrument von der Schule. Die Leihgebühr ist in der Bläserklassengebühr von 400€ pro Jahr enthalten. In dieser Gebühr ist außerdem die Gebühr für den Instrumentalunterricht enthalten. (Der Klassen-Musikunterricht ist natürlich kostenfrei.)
Die Leihgebühr beinhaltet die Versicherung des Instruments und alles nötige Zubehör wie, z.B. Klarinettenblätter oder Ventil-Öl.
An eventuellen Kosten für Schäden am Instrument, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, werden die Eltern mit maximal 30€ pro Schuljahr beteiligt (Selbstbeteiligung).
Klassen 7 bis 10
Ab Klasse 7 bekommen viele Schülerinnen und Schüler ein eigenes Instrument von ihrer Familie. Manche besuchen auch parallel zur Schule den Musikverein in ihrem Wohnort und leihen dort ein Instrument.
Die Schule verleiht auch Instrumente an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7. Dies betrifft insbesondere die großen und teuren Instrumente wie Tuba, Euphonium, Bassklarinette oder Horn. Aber auch andere Instrumente sind im Verleih. Allerdings hat die Schule nicht so viele Instrumente, um allen Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 ein Leihinstrument anzubieten.
Die Leihgebühr für Schulinstrumente ab Klassenstufe 7 beträgt 15€ im Monat, unabhängig vom Instrument.
Die Leihgebühr beinhaltet die Versicherung des Instruments.
An eventuellen Kosten für Schäden am Instrument, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, werden die Eltern mit maximal 30€ pro Schuljahr beteiligt (Selbstbeteiligung).
Nötiges Zubehör, wie z. B. Klarinetten-Blätter oder Ventilöl, muss ab Klasse 7 selbst gekauft werden. (Wenn Sie Informationen zu geeigneten Händler-Adressen wünschen, sprechen Sie am besten den Musik- oder Instrumentallehrer Ihres Kindes an.)